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Schule Traberweg

Vorstellung der Viereinhalbjährigen

Am 13. und 20. November finden an unserer Grundschule wieder die Vorstellungsgespräche der viereinhalbjährigen Kinder statt. Das Team vom Traberweg freut sich auf die kleinen Besucher. Dies ist ein wichtiger Termin und für alle Beteiligten – Kinder, Eltern und Schule – verpflichtend. Ziel ist es, den Erstkontakt zwischen Schule, Eltern und Kind herzustellen und darüber hinaus abzuklären, ob es größerer Beratung und sprachlicher Förderung bedarf.


Etwa 18 Monate vor der vorgesehenen Einschulung werden die Kinder mit ihren Eltern von der listenführenden Schule zu dem Gespräch eingeladen. Es bietet den Familien eine gute Gelegenheit, um einen Einblick in die Schulwelt zu gewinnen und sich über die Möglichkeiten der Einschulung beraten zu lassen – denn in Hamburg haben Sie die Wahl, ob das Jahr vor der Einschulung in der Kita oder bereits in einer Vorschulklasse an einer Grundschule stattfinden soll.*


Kitas und Schulen arbeiten im Vorfeld eng zusammen, um allen Kids einen optimalen Start in die Schule zu ermöglichen: Den Eltern werden in der Kita Gespräche zur Einschätzung des Entwicklungsstandes ihres Kindes angeboten – eine Zusammenfassung dessen wird (wenn die Eltern einverstanden sind) direkt an die zuständige Schule geschickt und ist eine gute Ausgangsbasis für den Vorstellungstermin.


Wie läuft der Vorstellungstermin ab?

Um die Entwicklung des Kindes einschätzen zu können und einen Eindruck von den sprachlichen Voraussetzungen, besonderen Begabungen oder eventuellen Entwicklungsverzögerungen (körperlich, sozial, emotional) zu bekommen, sprechen die Pädagog:innen mit jedem Kind. Kleine Ratespiele, Puzzles, das gemeinsame Betrachten von Bildern und weitere spielerische Angebote ermöglichen eine lockere Interaktion und diagnostische Beobachtung.


Gleichzeitig bleibt Raum, um wichtige Auskünfte aus dem Familienalltag zu gewinnen: Welche Sprache wird daheim gesprochen? Wie schätzen die Eltern selbst die Entwicklung ihres Kindes ein? Gibt es Besonderheiten oder Einschränkungen, die im Zusammenhang mit der Einschulung oder dem Schulbesuch beachtet werden müssen?


Am Ende des Gesprächs erhalten die Eltern eine kurze zusammenfassende Einschätzung. Für Kinder mit einem vermuteten speziellen sonderpädagogischen Förderbedarf stellen auch so genannte Schwerpunktschulen Unterrichts- und Beratungsangebote zur Verfügung – bei Bedarf und auf Wunsch kann die Schule weitere Kontakte herstellen, bleibt jedoch erster Ansprechpartner bis zur Schulanmeldung.


*Hinweis: Für Kinder, bei denen im Rahmen der Viereinhalbjährigen-Gespräche ein ausgeprägter sprachlicher Förderbedarf (§28a, Hamburger Schulgesetz) festgestellt wird, ist es verpflichtend, das Vorschuljahr entweder in der Schule zu absolvieren, die Stunden der Betreuung in der Kita aufzustocken (mindestens 6-stündige Betreuung; sog. "integrative Sprachförderung") oder das Kind an drei Tagen der Woche von der Kita in die Schule zu bringen/abzuholen für einen sog. "externen Sprachförderkurs." Sobald bei einem Kind §28a festgestellt wird, greift die Pflicht der Anwesenheit in Schule bzw. Kita - längere Urlaubszeiten sind dann nicht mehr zulässig (Absentismus). Wichtig: Auch Kinder mit deutscher Herkunftssprache können einen ausgeprägten sprachlichen Förderbedarf haben. Dies ist abhängig vom spontanen Sprachgebrauch und der Ausdrucksfähigkeit beim Vorstellungstermin in der Schule. Sollte bei ihrem Kind §28a mit diversen Förderungen zusammenfallen (etwa Logopädie, Heilpädagogik und Ergotherapie, z.B. integriert in den Vormittag der Kita) empfiehlt es sich, einen Förderschwerpunkt zu setzen und das Kind in der Kita zu belassen.



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